Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Angebot und Auftragserteilung
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Es gelten für alle - auch zukünftige - Verträge und sonstige Leistungen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern im Einzelfall oder generell (z.B. durch Rahmenvertrag) nichts anderes ausgehandelt und schriftlich vereinbart ist. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der schriftlich getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen erfolgen nur aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind anerkannt durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung. Einkaufsbedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Der Mindestbestellwert für einen Auftrag beträgt 100,- EURO netto.
2. Angebotsunterlagen
Wenn der Wert der Ware nicht gemindert und das Interesse des Käufers berücksichtigt wird, können Änderungen in der Herstellung oder Ausführung der Ware vorgenommen werden.
3. Änderungsvorbehalt
Wenn der Wert der Ware nicht gemindert und das Interesse des Käufers berücksichtigt wird, können Änderungen in der Herstellung oder Ausführung der Ware vorgenommen werden.
4. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Nürnberg ohne Fracht, Verpackung und MwSt., wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist. Es gelten die Preise gemäß unserer allgemeinen Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei Lieferzeiten von über 4 Monaten oder bei Dauerschuldverhältnissen in Form von Termin- und Abruf-Lieferungsverträgen behalten wir uns vor, bei unvorhergesehenen eintretenden Erhöhungen von Löhnen oder der Marktpreise von Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffen unsere Preise entsprechend neu zu kalkulieren und zu berechnen.
5. Zahlung und Verrechnung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Schecks nehmen wir nicht als Erfüllung an; erst mit endgültiger Gutschrift gilt die Zahlung als erfolgt. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist in jedem Fall der Tag des Geldeingangs bzw. der Gutschrift auf einem unserer Bankkonten. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszins berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Alle entstehenden Bank-, Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen kann der Käufer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
6. Lieferung und Lieferzeit
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt und für Rechnung und Gefahr des Käufers. Bei Lieferungsverzögerungen oder Lieferausfällen aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender Ereignisse (kriegsähnliche Zustände, mangelnde Rohstoffzulieferung, Betriebsstörung, Streik und Aussperrung), kann die Lieferung von uns um die Dauer der entsprechenden Verhinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinaus geschoben werden oder, falls uns solche Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen, können wir von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Leistung zurücktreten, ohne dass wir zum Schadenersatz verpflichtet sind. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang erlaubt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Tilgung aller aus der Geschäftsbeziehung zum Besteller uns zustehenden oder nach entstehenden Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrunde - bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Im Falle des Verbrauchs oder des Weiterverkaufs tritt der Besteller uns schon jetzt bei Vertragsschluss sicherheitshalber alle zu seinen Gunsten entstehenden Ansprüche, Rechte und Forderungen mit Nebenrechten ab, die aus der Veräußerung oder der Geschäftsbeziehung im Zusammenhang mit der Veräußerung ent- bzw. bestehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die zur Sicherung abgetretenen Forderungen ist der Besteller nicht berechtigt, insbesondere nicht zur Verpfändung, anderweitigen Abtretung oder Sicherungsübereignung. Jede Beeinträchtigung der Rechte an den uns zur Sicherung übereigneten Gegenständen ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wir werden auf Aufforderung des Kunden uns zustehende Sicherheiten nach unserer Wahl (z.B. durch Beschränkung unserer Eigentumsrechte auf bestimmte Teile unserer Lieferungen) freigeben, wenn und soweit der Wert der Sicherung unsere Forderungen gegenüber den Kunden nachhaltig und nicht nur vorübergehend um mehr als 20% übersteigt.
8. Rücktrittsrecht
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, bei uns nach Vertragsabschluss bekanntgewordenen negativen Auskünften über den Käufer oder Liquiditätsschwierigkeiten, die geeignet sind, unsere Forderung zu gefährden.
9. Gewährleistung
Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich, bei Nicht-Kaufleuten innerhalb von 7 Tagen nach Eintreffen bei dem Käufer, sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen nach Auslieferung erfolgt bzw. wenn die Mängel bei fristgerechter sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar waren, eine Mängelrüge nicht binnen 3 Monaten nach Eintreffen der Ware beim Käufer bei uns eingegangen ist. Ist der Käufer nicht Kaufmann, verlängert sich die 3-Monatsfrist auf 6 Monate. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge nehmen wir die mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Nach unserer Wahl sind wir unter angemessener Wahrung der Interessen des Käufers berechtigt, nachzubessern. Bei Fehlschlagen von Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Käufer Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, dass wir uns von dem behaupteten Mangel überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe des Abschnitts 10. dieser AGB ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir nur insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte, den Käufer gerade gegen die eingetretenen Schäden abzusichern bzw. zu schützen. Unsere Gewährleistung erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, verarbeitet oder unsachgemäß behandelt wird. Anwendung am Patienten auf ordnungsgemäße, unverletzte Verpackung sowie Funktionssicherheit und ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Die Verantwortung für Wiederaufbereitung und Wiederverwendung liegt beim Anwender und wird aus medizinischer und hygienischer Sicht nicht empfohlen.
10. Schadenersatz
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verletzung vertraglicher Hauptpflichten. Unsere Haftung umfaßt - außer bei Vorsatz - nicht solche Schäden, die bei dem konkreten Geschäft typischerweise nicht erwartet werden konnten und für die der Käufer versichert ist oder üblicherweise versichert werden kann. Unberührt von dieser Haftungsbeschränkung zum Grunde und zur Höhe bleibt eine im konkreten Fall etwa weitergehende Haftung gegenüber dem Geschädigten aus dem Produkthaftungsgesetz sowie eine vom Gesetz vorgesehene zwingende Haftung (insbesondere für Leib und Leben).
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Der Erfüllungsort ist Schwarzenbruck. Schwarzenbruck ist auch Gerichtsstand für alle Geschäfts- und sonstigen Rechtsbeziehungen mit Kaufleuten. Wir können Kaufleute auch an einem anderen für sie geltenden Gerichtsstand verklagen. Es gilt deutsches Recht für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden.